Grilleau's Blog

April 9, 2010

Von Rainer Wenk

Filed under: Uncategorized — grilleau @ 12:39 pm
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Auszug aus den Geschichten eines Hartz IV Paria zum Thema Leistungsmissbrauch.

Der deutsche Pressewald meldete in Bezug auf Leistungsmissbrauch eine erschreckende Halbjahresbilanz für das Jahr 2009. Eine Steigerung der Leistungsmissbrauchsfälle bei Hartz IV von stolzen 6 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2008 hat die BA in einer Pressemitteilung verkündet.

Missbrauch aller Couleur gehört fraglos verfolgt und bestraft. Ob man allerdings mit Kanonen auf Spatzen schießen sollte und der Rechtsstaat eine strafrechtliche Allgemeinverfolgung als zentrales Element unter Ignoranz einer Unschuldsvermutung rechtfertigt, nur weil es im Zusammenhang mit Hartz IV steht, erscheint mir sehr fragwürdig. Denn nicht 6 Prozent, sondern lediglich eine 0,15 Prozentige Steigerung im ersten Halbjahr 2009 war gegeben. Lediglich bei 1,3 Prozent aller ALG II Empfängern bestand dabei der Verdacht auf Leistungsmissbrauch!

Im ersten Halbjahr 2008 gab es durchschnittlich 7.052.159 Hilfsempfänger. Bei 82.000 vermuteten Missbrauchsfällen standen somit 1,15 Prozent aller ALG II Empfänger unter dem Verdacht von Leistungsmissbrauch. Im ersten Halbjahr 2009 gab es durchschnittlich 6.700.000 Hilfsempfänger. Bei 87.000 vermuteten Missbrauchsfällen standen somit 1,3 Prozent aller ALG II Empfänger unter dem Verdacht von Leistungsmissbrauch.

Die Steigerungsrate beträgt hier 0,15 Prozent. Auch in diesem Zusammenhang ist die Diskrepanz zwischen durchschnittlich 3,5 Millionen gemeldeter Arbeitslose durch die BA und fast 7 Millionen ALG II Empfängern, von den 5 Millionen erwerbsfähig waren, deutlich. Zusätzlich sind noch alle ALG I Empfänger und Nichtleistungsempfänger zu berücksichtigen. Wie viele Fälle von Leistungsmissbrauch haben sich aber letztlich auch bestätigt?

Bei lediglich 0,6 Prozent aller Hilfeempfänger wurde im ersten Halbjahr 2009 ein tatsächlicher Missbrauchsfall ermittelt! Zusätzlich wurden 27.114 Fälle an den Zoll weitergeleitet, in denen eine hohe Wahrscheinlichkeit an Leistungsmissbrauch vorliegt. Diese Fälle sind aber nur Vermutungen. Sollten die Fahnder den gleichen Arbeitsstil wie ihre sanktionierenden Kollegen in der Stellenvermittlung an den Tag legen, dürften sich viele Fälle tatsächlich nur als Vermutung bewahrheiten. Fast zwei Millionen Euro wurden dem Sozialstaat durch die Arbeit der Fahnder in Form von Verwarn- und Bußgeldern wieder zurückgegeben.

Die Zahl der festgestellten Missbrauchsfälle ist um 7,5 Prozent und die Summe an festgestellten Überzahlungen um 1,3 Millionen Euro gesunken! Gleichzeitig ist die Bearbeitungsquote im Jahresvergleich um 8,8 Prozent gestiegen1! Es wird also mehr kontrolliert und weniger Missbrauch festgestellt!

Ein internes Papier der BA vom Juli 2009 mit dem Titel „Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im SGB II – Halbjahresbilanz 2009“ könnte dazu an interessierte Medien eine klärende Auskunft geben. Leider ist die Verwertung dieser Behördendaten urheberrechtlich geschützt. Warum die BA diese Zahlen nicht durch die Medien bekannt geben möchte?

Was für ein finanzieller Aufwand war für die Feststellung des Leistungsmissbrauches nötig? Ich habe mich mit einigen Nachfragen an das Presseteam der BA gewandt. Überprüfen Sie selbst, ob Sie aus den ausweichenden Antworten etwas inhaltlich Substanzielles entnehmen können.


Frage an BA:
Wie viele der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren im 1.Halbjahr 2009 wurden auch abgeschlossen, so dass sich ein Missbrauchsfall auch tatsächlich bestätigt hat?

Antwort BA: Hierzu sind keine Angaben möglich, da aus der Statistik nicht hervorgeht, wann ein abgeschlossener Fall eingeleitet wurde.

Frage an BA: Wie viele der vermuteten Fälle von Schwarzarbeit im Jahr 2008 wie auch 2009 haben sich letztendlich als tatsächliche Schwarzarbeit herausgestellt?

Antwort BA: Der Bundesagentur für Arbeit liegen keine statistischen Daten über den Abschluss der Fälle vor, die wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung oder wegen einem begründeten Straftatverdacht an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.

Frage an BA: Wie viele der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren im 1.Halbjahr 2008 sowie im 1.Halbjahr 2009 wurden wegen einem berechtigtem Widerspruch/Einspruch der Betroffenen seitens der BA wieder zurückgenommen?

Antwort BA: Hierzu sind keine Angaben möglich, da der Ausgang der Einspruchsverfahren statistisch nicht erfasst wird.

Frage an BA: Wie viel Personal (z.B. interne Agenturteams) war und ist nötig, um die von Ihnen benannten Missbrauchsfälle aufzudecken? Wie hoch sind die Kosten für den Personal- und Verwaltungsaufwand für die Bundesagentur für Arbeit/Arge im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Missbrauchsfälle?

Antwort BA: Eine konkrete Aussage, wie viele Mitarbeiterkapazitäten sich tatsächlich mit der Missbrauchsbekämpfung beschäftigen, ist nicht möglich. So ist zum Beispiel der Anteil der Sachbearbeiter/-innen Leistungsgewährung ALG II an dieser Aufgabe nicht bekannt. Außerdem fällt es in die Organisationshoheit der ARGE-Geschäftsführer, wie und durch wen diese Aufgabe erledigt wird. Damit ist auch keine Aussage zu den entstehenden Kosten für die Missbrauchsbekämpfung möglich.

Frage an BA: Wie hoch ist die Ersparnis für die Bundesagentur für Arbeit/Arge durch die Aufdeckung der Missbrauchsfälle?

Antwort BA: Sollte beispielsweise eine Kosten-/Nutzenrechnung gemeint sein, dann ist eine Aussage hierzu nicht möglich. Konkrete Überzahlungsbeträge sind nur von den durch den Datenabgleich bekannt gewordenen Missbrauchsfällen bekannt.

82.000 Fälle von Leistungsmissbrauch wurden im ersten Halbjahr 2008 vermutet! Aber wie hoch war der Anteil am „Missbrauch“ der Millionen Leistungsbezieher durch die ARGen? Report Mainz gegenüber bestätigte die BA, dass über 270.000 Hartz IV Bescheide allein im Jahr 2008 falsch erstellt wurden! Der Einsatz von ehemaligen Hausmeistern, Telekombeamten oder Mitarbeitern aus Friedhofs- oder Gartenbauämtern in den ARGen ermöglicht dieses desaströse Ergebnis.

Um die Relation zwischen dem zweifellos unberechtigten Leistungsmissbrauch von einigen Tausenden unter Millionen von Menschen besser einordnen können, habe ich Ihnen vier weitere bekannte Beispiele für Leistungsmissbrauch in den vergangenen Jahren herausgesucht.

Das Bundeskriminalamt registrierte im Jahr 2007 im Gesundheitswesen 8.656 Fälle von Abrechnungsbetrug durch Ärzte, Apotheker und Labore oder anderen Gesundheitsdienstleistern.Die Schadenssumme betrug waltige 31,6 Millionen Euro und stieg im Vergleich mit dem Vorjahr um noch gewaltigere 10,6 Millionen Euro an.

Die deutsche Steuergewerkschaft meldete erst im Frühjahr, dass jährlich 30 Milliarden Euro an Steuern hinterzogen werden. Mindestens 300 Milliarden Euro an Schwarzgeldbeträgen haben Reiche nach Schätzungen der Finanzexperten in Steueroasen im Ausland in Sicherheit gebracht. Der Vorsitzende der Steuergewerkschaft sprach sich dafür aus, die Auskunftspflicht von Banken und Sparkassen gegenüber dem Finanzamt aus Gründen der Fairness zu erweitern. Ebenfalls bemängelte er die Personalstärke der Fahnder. 2.400 Steuerfahnder seinen einfach zu wenig und müssten auf mindestens 10.000 Fahnder aufgestockt werden.

Sarrazin verteidigt Positionen zu Hartz-IV

Filed under: Uncategorized — grilleau @ 11:02 am
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Laut Sarrazin haben übermäßiger TV-Konsum, Wortarmut und Fettleibigkeit der sogenannten Unterschicht nichts mit Geld zu tun, sondern mit Verhalten. Das sagte er am Donnerstagabend bei einer Diskussion mit der taz-Wirtschaftsjournalistin Ulrike Herrmann im Kulturkaufhaus Dussmann.

Sarrazin verteidigte seinen Speiseplan für Hartz-IV-Empfänger, mit dem er als Finansenator für Aufregung gesorgt hatte. Hartz-IV-Empfänger erhielten für Lebensmittel genau so viel Geld wie Durchschnittshaushalte dafür ausgäben. Wenn es doch nicht reiche, liege es daran, dass das Geld zweckentfremdet werde, etwa für das Rauchen oder für elektronische Geräte….

 

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Geldgeschenke werden auf Hartz IV angerechnet

Filed under: Uncategorized — grilleau @ 10:54 am
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Mehr als 50 Euro helfen Kindern nicht

Mit seiner Entscheidung wies das Landessozialgericht die Berufung einer alleinerziehenden Mutter aus Grimma gegen ein Urteil des Sozialgerichts Leipzig ab. Die Leipziger Richter hatten ebenfalls erklärt, Geldgeschenke müssten möglich sein, sie dürften aber das Haushaltsbudget der Familie nicht entlasten.

Im konkreten Fall hatte die Sozialbehörde des Landkreises Leipzig Leistungen von der Frau aus Grimma zurückgefordert, weil die Großmutter den Kindern zu Weihnachten und zum Geburtstag Geld geschenkt hatte. Dabei handelte es sich um Beträge von 100 bis 135 Euro, mit denen sich die Kinder besondere Wünsche erfüllen sollten.

Das Sozialgericht Leipzig hob die Rückforderungsbescheide im Dezember 2008 teilweise wieder auf und erlaubte einen Freibetrag von 50 Euro. Das reichte der Mutter aber nicht aus. Sie erklärte, das Geld sollte für Winterstiefel, Playmobil und eine Kindergeburstagsfeier verwendet werden. Dem folgte das Landessozialgericht aber nicht…..

Im Großen und Ganzen kann man hier die  Schweinereien nachlesen, mit denen die Hartz4-abhägigen  in ihrem Käfig gefangen  gehalten werden.

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