Grilleau's Blog

Oktober 26, 2014

Totalsanktioniert-Verurteilt durch das Jobcenter zu Hunger, Obdachlosigkeit 2014

Filed under: Uncategorized — grilleau @ 1:22 pm
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November 12, 2012

Erstmals mehr als eine Million: Ursula von der Leyen und der Anstieg der Hartz IV-Sanktionen

Erstmals wurden von den Jobcentern innerhalb von 12 Monaten mehr als eine Million Sanktionen neu festgestellt. Nach den heute veröffentlichten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit: insgesamt 1,107 Millionen SGB II-Sanktionen (Hartz IV) in den 12 Monaten von August 2011 bis Juli 2012.

Der scheinbar unaufhaltsame Anstieg von Kürzungen des „menschenwürdigen Existenzminimums“ (Bundesverfassungsgericht) begann mit dem Amtsantritt von Ursula von der Leyen (CDU) als Bundesministerin für Arbeit und Soziales, angekündigt in einem Interview mit der BILD.

Wie sich die Entwicklung seit 2009 in den Ländern und  den 15 Großstädten darstellt finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. November 2012: Download

 

Quelle

November 2, 2012

Hartz IV, Mord und Todschlag

Filed under: Uncategorized — grilleau @ 2:25 pm
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Strukturelle Gewalt ist: WENN man Menschen in Armut und Hunger und Krankheit treibt! -und Mord-Todschlag ist: wenn sie dadurch sterben!

-und Folter ist: WENN man Menschen mit Armut und/oder Hunger und/oder Krankheit BEDROHT! -bspw. durch HartzIV und ESM und die Sanktionen gem. SGB II!

Damit ist das SGB IIHartzIV – die Aufforderung zu Folter und Mord! -und das SGB II und das SGB XII INSGESAMT, die Anwendung von struktureller Gewalt!

Oktober 30, 2012

Die ersten tödlichen Auseinandersetzungen in einem Arbeitsamt begannen schon 2001 – Erinnert sich noch einer daran?

Filed under: Uncategorized — grilleau @ 4:59 pm
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Am 6. Februar 2001 hat Werner Braeuner aus Verden (bei Bremen), den Leiter des städtischen Arbeitsamtes Klaus Herberg durch mehrere Stiche tödlich verletzt. Herzberg hatte ihm die Arbeitslosenhilfe gestrichen, Werner Braeuners einzige Einkommensquelle. Am 13. August 2001, hat das Landgericht Verden Werner Braeuner zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.

Quelle

Oktober 18, 2012

SG Chemnitz: Verhängung von Sanktionen im SGB II muss Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren

Zur Überzeugung des Sozialgerichts Chemnitz, 06.10.2011 – S 21 AS 2853/11 ist die Verhängung einer Sanktion im Leistungrecht der Grundsicherung für Arbeitssuchende wegen Verletzung der Meldepflicht aus verfassungsrechtlichen Gründen nur dann zulässig, wenn es sich bei dem Verhalten um ein schwerwiegendes Fehlverhalten handelt.

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Oktober 1, 2012

Richter mit Herz – Vergesslichkeit ohne Folgen – Junge Mutter vergaß Termin bei Jobcenter – Hartz-IV-Kürzung aufgehoben

Filed under: Uncategorized — grilleau @ 7:52 pm
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Vergessener Termin beim Jobcenter muss nicht Sanktion zur Folge haben,denn es lag ein Versagen vor,wie es jedem trotz entsprechender Vorkehrungen einmal passieren kann. Dass sie ihren Termin beim Jobcenter um einen Tag verpasste, blieb für eine junge Mutter (26) aus Plauen letztlich folgenlos. Eine vom Jobcenter Vogtland deshalb veranlasste Leistungskürzung hob das Sozialgericht Chemnitz wieder auf.

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Februar 23, 2012

Sanktionparagraph 31 des SGB II nun auch für Kassenpatienten

Wer die Krebsvorsorge schwänzt, wird finanziell bestraft – das könnte bald für chronisch Kranke gelten. Dieser Vorschlag kam im Vorfeld des Deutschen Krebskongresses aus der CDU.

BERLIN (ami/dpa). Der Startschuss für den Nationalen Krebsplan ist gefallen. Vorrangige Ziele sind der Ausbau klinischer Krebsregister und die Weiterentwicklung der Früherkennung.

Spahn erläuterte, eine bereits bestehende Regelung zu Vorsorgeuntersuchungen etwa gegen Krebs solle verstärkt umgesetzt werden. Dabei werden chronisch kranke Versicherte finanziell bestraft, wenn sie Vorsorgeuntersuchungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen haben. In diesen Fällen erhöht sich eine Belastungsgrenze, bis zu der Zuzahlungen gezahlt werden müssen. „Die Kassen müssen das umsetzen“, forderte Spahn

Quelle

Ps: Es wird noch schlimmer kommen, man plant Menschen mit Gewichtsproblemen  (zu lesen hier) stärker an den Kosten des Gesundheitswesens zu beteiligen, das Prinzip der Selbstverschuldung wird in den Fokus der Bevölkerung geschoben. Ich prognostiziere hier und jetzt, dass es nicht mehr all zu lange dauern wird und jeder Bundesbürger ein Gesundheitspass bei sich führen wird, indem er seine sportlichen Aktivitäten festhalten muss, seine Ernährung explizit aufschreiben muss, damit im Falle einer Krankheit, ein Selbstverschulden ausgeschlossen werden kann, und so die Solidargemeinschaft ihn entsprechend behandelt. Sollte ein Fehlverhalten seitens des Versicherten festzustellen sein, werden ihm unter Umständen lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr gewährt werden. Das Motto der neoliberalen Elite heißt: Eigenverantwortlichkeit. Menschen als biologische Funktionseinheit ohne Laster und Leidenschaften empathielos … wir sind die Roboter.

Februar 15, 2012

Grundgesetz contra SGB II oder wie es der Regierung am Arsch vorbei geht

Filed under: Uncategorized — grilleau @ 10:52 pm
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Bei meinen täglichen Streifzüge durch das Web bin ich auf eine interessante Seite gestoßen, die sich nennt fragedenstaat.de. Ein Bürger hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angeschrieben und hat folgende Frage gestellt, die er beantwortet haben will.

Zusammenfassung der Anfrage

Seit der Einführung des SGB II wurde die Sanktionspraxis des § 31 SGB II mehrfach verschärft. Bei Recherchen im Internet lassen sich zwar einzelne Untersuchungen zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis finden. Diese bescheinigen aber anscheinend ausnahmslos nur negative Wirkungen auf die Leistungsberechtigten.

Ich stelle hiermit Antrag auf Übersendung (z.B. pdf) sämtlicher Untersuchungen und Studien und/oder Nennung aller von BA und Regierung in Auftrag gegebenen Veröffentlichungen im Internet zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II auf Gesundheit und soziale Folgen für die betroffenen Leistungsberechtigten
2.) Auswirkungen auf die Verbesserung in der Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten und den Integrationserfolgen durch Sanktionen
3.) zur Prüfung der verfassungskonformen Wahrung der Grundrechte (GG Art 1, 20, etc.)
4.)Kosten (Kosteneinsparung, Häufigkeit der verhängten Sanktionen)

https://fragdenstaat.de/anfrage/untersuchungen-und-studien-zu-den-auswirkungen-der-sanktionspraxis-im-sgb-ii/

Und nun kommt der Oberhammer, der eigentlich dem Fass den Boden aus schlägt. Es gibt keine einzige Untersuchung/Studie über die Verfassungskonformität des SGB II noch nicht einmal eine Studie über die Auswirkungen auf die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Hartz IV Empfänger. Und die allseits geliebte Sanktionspeitsche gemeint ist hier der Sanktionsparagraph 31 des SGB II mit seinen angeblichen positiven Effekten, Fehlanzeige. Es gibt schlichtweg nichts …

Im Übrigen ist die ganze Frage abgelehnt worden, hier nachzulesen:

Von BMAS
Betreff Untersuchungen und Studien zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II
Datum 26. Januar 2012
Status Anfrage abgelehnt
Anhänge

Januar 18, 2011

Einzelfall? Mitnichten! – Erneut 100% Sanktion einer Schwangeren

Filed under: Uncategorized — grilleau @ 10:00 am
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Hier bei LeftofLife zu lesen.

März 30, 2010

Heilung durch Sanktion

Filed under: Uncategorized — grilleau @ 6:18 pm
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Gestern hatte ich zum ersten mal in meinem Leben einen Asthma-Anfall. Hab sowas noch nie zuvor erlebt. Auslöser war ein Schreiben der ARGE – bzw. 2 Schreiben, in einem Brief. Im ersten Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass mein Regelsatz um 10 % augrund meines eigenen Verschuldens gekürzt wurde, im 2. Schreiben wurde mir mittgeteilt, dass mein Regelsatz wegen eines weiteren Verbrechens, dessen ich mich schuldig gemacht habe, um 30 Prozent gekürzt wurde. Somit wurde mein Regelsatz nun um insgesamt 40 Prozent gekürzt.

Hintergrund

Auf der Suche nach einem neuen Arzt, der sich evtl. Zeit dafür nehmen würde, sich mit mir und meinen gesundheitlichen Problemen zu befassen, habe ich ich es versäumt, rechtzeitig eine Krankmeldung im job center einzureichen, bzw. konnte dann auch nicht meine Eigenbemühungen anhand der erforderlichen 8 Bewerbungen vorlegen (erster Sanktionsgrund der 30 prozentigen Kürzung) zudem bin ich dann auch noch unentschuldigt einem Vorstellungstermin bei einer mir auferlegten, völlig unbrauchbaren und für mich sinnlosen Bidlungsmaßnahme ferngeblieben (2. Sanktionsgrund der 10 prozentigen Kürzung) weil ich diesen Termin tatsächlich schlichtweg vergessen hatte. (Für eine Qualifizierung, die auf meinem ursprünglich erlernten Beruf aufbaute und die mich da wieder fit gemacht hätte, wurde mir der erforderliche Bildungsgutschein verweigert, mit der Begründung es wäre 1. Krise und gäbe 2. ohnehin schon genügend gut-ausgebildete Arbeitslose )

Ich habe nun zwar einen neuen Arzt und einen zusätlichen Termin bei einem Facharzt, doch der kann mir rückwirkend natürlich auch kein Attest ausstellen. Es vergingen zwischenzeitlich mehrere Wochen bis ich endlich diesen neuen Arzt gefunden hatte und es dann letzlich auch geschafft hatte, ihn aufzusuchen, nachdem ich etliche Male immer wenn ich zur Tür hinaus wollte, zusammenklappte. Ich war nun so dumm, keinen Notartz zu rufen, sondern mich einfach hinzulegen. Für diese Zeit fehlt mir also das äztliche, amtlich beglaubigte Attest.

Ich werde nun also diese Durststecke irgendwie überstehen müssen, denn ein Widerspruch wäre sicherlich zwecklos, da ich selbst verantworlich für den Regelverstoss bin.

Immerhin dürfte es meinem Arzt jetzt leichter fallen, eine eindeutige Diagnose zu erstellen, denn jetzt habe ich offenischtlich akutes Asthma !

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