Grilleau's Blog

Dezember 12, 2012

Hartz IV und die Wahrheit über Totalsanktionen und die Ausgabe der Lebensmittelgutscheine

Die Ausgabe der Lebensmittelgutscheine ist eine Kannleistung, dies betrifft Singlehaushalte sowie Partnergemeinschaften ohne Kinder. Bei einer 100%-Sanktion wird immer argumentiert, dass Lebensmittelgutscheine, das Existenzminimum sichern. Verschwiegen wird dabei, dass die Lebensmittelgutscheine im Werte von etwa 130 € gestückelt sind, so gibt es 10 €, 20 €, 50 € Lebensmittelgutscheine …

Diese Gutscheine können nur in ganz bestimmten Läden eingelöst werden das sind sogenannte Kooperationspartner, die mit den jeweiligen Optionskommunen und Jobcentern sich dazu vertraglich verpflichtet haben. Bei einem Einkauf mit Lebensmittelgutscheinen von 50 € müssen die Bedürftigen genau darauf achten, dass dieser Wert auch aufgeht. Wollen Sie nur schnell ein paar Brötchen kaufen, darf der Händler Ihnen das Restgeld nicht in bar herausgeben. Also nicht mal schnell ein paar Brötchen beim Bäcker kaufen da muss schon richtig geplant werden.

In den dreimonatigen Sanktionssperren fallen natürlich auch Stromkosten, Telefonanschluss, Internetanschluss, eventuell Autoversicherung, Haftpflichtversicherung usw. an, mir ist bis dato noch keine Stromgesellschaft geschweige denn ein Versicherer bekannt der Lebensmittelgutscheine, annimmt. Jeder weiß was passiert, wenn drei Monate lang kein Strom keine Versicherung und keine Haftpflicht kein Telefon usw. bezahlt wird. Da stapeln sich zwangsläufig Unmenge an Schulden an, die unmöglich in kurzer Zeit beglichen werden können. Dies bedeutet wenn die Sanktion nach drei Monaten aufgehoben, der Hilfebedürftige weiterhin von seinem Eckregelsatz diese Schulden in monatlichen Raten tilgen muss, ansonsten droht ihm die eidesstattliche Versicherung. Dadurch ist der Hilfebedürftige schon wieder in eine existenzielle Notlage gebracht. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.

Sie können ja mal versuchen mit einem Lebensmittelgutschein in einen Zug, Bus, oder Taxi einzusteigen oder gar den Lebensmittelgutschein an einer Kinokasse einlösen, oder paar Schuhe kaufen, wenn Ihnen das gelingt, melden sie sich bitte bei mir.

Mit jeder Sanktion wird der Hilfebedürftige zwangsläufig in die Schuldenfalle getrieben entweder er versucht durch Beschaffungskriminalität diese Lücke zu schließen oder es droht ihm der Gerichtsvollzieher und die damit einhergehende eidesstattliche Versicherung.

In den Vereinigten Staaten von Amerika wird Sozialhilfe noch für fünf Jahre gewährt danach gibt es nichts mehr. Dem hat man natürlich vorgebaut und hat eine gigantische Gefängnisindustrie aus dem Boden gestampft in der mittlerweile 2,8 Millionen Menschen hinter Gitter sitzen und etwa 2,5 Millionen auf Bewährung sind. Das sind mehr Haftlinge als in ganz Europa und China zusammen. So kann man natürlich auch die Arbeitslosenstatistik fälschen.

 

 

7 Kommentare »

  1. Ja, und von wegen „Wir erzeugen keine Obdachlosigkeit“. ALTer Lügenbold!
    http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=10688132/1aa67yv/index.html

    Das mit den 10 000 kann aber so nicht stimmen in den letzten Jahren waren es immer so um 130 000 Total sanktionierte.
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sanktionen-statistischer-unfug-im-zdf-9001238.php

    Kommentar von der-olli — Dezember 12, 2012 @ 4:38 pm | Antworten

  2. Wann werden wohl die Gefängnisse Privatisiert?Da steckt doch auch noch Reibach drin!

    Gruß Atonal1

    Kommentar von atonal1 — Dezember 12, 2012 @ 6:59 pm | Antworten

  3. In der Armutsindustrie Rund um HIV stecken stecken doch auch Milliarden. Zwangsarbeit außerhalb von Gefängnismauern kannst den Amerikanern nicht „verkaufen“.

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-76121041.html

    Bei Uns Klappt es ja „noch“ so.

    Kommentar von der-olli — Dezember 12, 2012 @ 8:40 pm | Antworten

  4. Zitat aus dem Artikel: „…es droht ihm der Gerichtsvollzieher und die damit einhergehende eidesstattliche Versicherung.“
    In dem Falle kommen noch erheblich höhere Kosten dazu! Die wollen auch irgendwann bezahlt werden! Ich glaube nicht, dass die Arge sich dann verantwortlich fühlt, obwohl sie das im erheblichen Maße ist!

    Kommentar von MellBo78 — Dezember 13, 2012 @ 3:38 pm | Antworten

  5. die privatisierung de gefängnisse hier läuft schon, im rahmen der sogenannten ppp, private public partnership! in den usa sind wohl schon viele gefängnisse privatisiert. offenabr ein gutes geschäft. eine win-win-situation für die privatwirtschaft: erst niedriglohn-sektor, sklavenabeit usw. durch hartzIV, dann gewinne mit den hartzern, die im gefängnis landen auf grund sozialer not.

    Kommentar von LarsXW234Ddf — Dezember 13, 2012 @ 5:27 pm | Antworten

  6. wie is das eigentlich kann man die Lebensmittelgutscheine eigentlich auch in einem anderen Landkreis benutzen oder gilt der Gutschein nur im eigenen Landkreis?

    Lg Mareike

    Kommentar von MareikeCranberry — März 14, 2013 @ 10:44 am | Antworten

  7. Hallo Mareike!

    Die Lebensmittelgutscheine werden nicht von allen Läden angenommen nur die in Kooperation mit dem jeweiligen Jobcenter stehen. Ob und inwieweit das Landkreis übergreifend geht, muss bei dem zuständigen Jobcenter oder Optionskommunen erfragt werden.

    Die Problematik der Lebensmittelgutscheine ist oftmals die Stückelung. Es gibt Fälle, in denen es einen einzigen Gutschein im Warenwert von etwa 180 € gibt und der muss komplett ausgegeben werden, da kein Wechselgeld herausgegeben werden darf. Mit den Lebensmittelgutscheinen können auch keine Alkoholika, Tabakwaren, Telefonrechnungen, Busfahrkarten usw. eingekauft bzw. bezahlt werden.

    Man benutzt es als eine Art Demütigung, um zu zeigen – bist du nicht willig so brauchen wir Gewalt. Ich hoffe, ich konnte ein Stück weiterhelfen.

    Beste Grüße: Grilleau

    Kommentar von Grilleau — März 14, 2013 @ 2:04 pm | Antworten


RSS feed for comments on this post. TrackBack URI

Hinterlasse einen Kommentar

Erstelle kostenlos eine Website oder ein Blog auf WordPress.com.