Grilleau's Blog

Mai 29, 2012

Wer sanktioniert eigentlich unsere Sozialrichter?

So langsam reicht es im Staate BRD. Was sich so manche Richter erlauben, schlägt dem Fass den Boden aus. Eigentlich gehört hier schwarze Pädagogik an dem Richterstand ausgeübt. Auge um Auge und Zahn um Zahn würde ich sagen …

Mir ist hier ein Urteil vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen unter die Finger gekommen, das ich euch nicht vorenthalten kann – dieses schweinische Urteil müsst ihr gelesen haben. Alles was ich jetzt sage, würde den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen – damit ich keinen Ärger von diesen Richtern bekomme, halte ich meine Fäuste unter dem Tisch.

Ich will es kurz beschreiben:

Eine Muter hat eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben in der sie sich verpflichtete fünf Bewerbungen monatlich abzugeben, diese sollte sie bei dem Kundenbüro Team 000 abgeben. Bei diesen Kunden Büro Team 000 handelt es sich um ein Foyer der Räumlichkeit der Arge. Die Frau wollte aber die fünf Bewerbungen persönlich bei ihrer Fallmanagerin abgeben. Ihr wurde mitgeteilt das bräuchte sie nicht sie können die fünf Bewerbungen auch in dem Briefkasten einwerfen, was sie auch tat.

Nach einem Monat bekam sie eine Sanktion von 30 %, weil keine Bewerbungen abgegeben worden seien. Sie beantragte die aufschiebende Wirkung bei Sozialgericht – wurde abgelehnt. Sie beantragte Prozesskostenhilfe – wurde abgelehnt. Das Gericht begründete dies noch mit einem Paragrafenwall – und die Mutter muss mit ihrer Sanktion leben.

Wir müssen diese Richterschaft endlich mal die Zähne zeigen, denn so kann es hier nicht weitergehen. Mit was hat man einst die Arbeitslosen verglichen? War’s nicht Clement, der sie Parasiten genannt hat? Darf ich denn hier auch öffentlich sagen, dass die Richter alle Parasiten sind, die auf Staatskosten sich ein schönes Leben machen?


Hier das Urteil

2 Kommentare »

  1. Wenn du das hinkriegen könntest

    dann
    wärest du der größte…

    nur :
    eher fällt der mond auf die erde…
    als dass
    in deutschland ein(e) richter/In gemaßregelt würde..

    gruß jens

    Kommentar von gelschter User — Mai 29, 2012 @ 4:21 pm | Antworten

  2. Klar, das ist schon richtig scheisse. Schon beim Amt geht es dort nicht mit rechten Dingen zu, denn es kann nicht einfach so eine Sanktion ins Haus kommen, denn laut ihrem SGB-Gesetz muss ersteinmal eine anhöhrung stattfinden. Laut Bericht, ist dies nicht geschehen.
    Auch vom Gericht her, ist es unverständlich.
    Deshalb der Tip: Unterschreibt KEINE Eingliegerungsvereinbarung mehr! Das ist auch nicht mehr sanktionierbar, es gab da eine direkte Dienstanweisung.
    Ihr bekommt dafür den Verwaltungsakt, und NUR DER ist vor Gericht angreifbar! Klagen wegen Grundgesetzverletzungen etc.,bei verlieren des Prozesses: Revision, und so könnte das immer höher steigen. Hiermit empfehle ich (wie schon öfter): kauft euch das Buch: „Wehrt euch mit §§“ für 14,90 bei Amazon.de oder bestellts im Buchladen.Es lohnt sich wirklich, dort wird auch von einem Bundesverfassungsgerichts Richter bestätigt, das das Urteil vom 9.2.010 so gemeint ist, es gibt keine abzüge von Regelleistungen, man muss nur Klagen….und das geht eben nur, wenn man die EGV nicht unterschrieben hat (ein Vertrag), und nur wenn man einen Verwaltungsakt bekommen hat.

    Kommentar von Andi67 — Mai 30, 2012 @ 7:26 am | Antworten


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